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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 14 U 30/18   

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https://dejure.org/2020,77467
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 14 U 30/18 (https://dejure.org/2020,77467)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.10.2020 - L 14 U 30/18 (https://dejure.org/2020,77467)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - L 14 U 30/18 (https://dejure.org/2020,77467)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 14 U 30/18
    Basis dieser Beurteilung müssen zum einen der konkrete Versicherte mit seinem Unfallereignis und seinen Erkrankungen und zum anderen der sich aus den Fachbüchern und Standardwerken zur Begutachtung im jeweiligen Bereich sowie aus den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ergebende aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Ursachenzusammenhänge zwischen Ereignis und psychischen Gesundheitsstörungen sein (vgl. BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - Rn. 22 bis 26; vgl. juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 14 U 30/18
    Eine Gesundheitsstörung ist als Unfallfolge nur anzuerkennen, wenn der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, d.h. im Vollbeweis, feststeht (vgl. Urteil des BSG vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - Rn. 18; vgl. juris).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R

    Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 14 U 30/18
    Der dahinter zurückbleibende Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit gilt nur für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge (vgl. BSG vom 20. März 2018 - B 2 U 5/16 R - Rn. 12 m.w.N.; vgl. ebenfalls juris).
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